Grundsätze
- Die Teilnahme am Unterricht an der CSN ist für alle Schüler verpflichtend.
- Die Schule hat eine störungsfreie Teilnahme am Unterricht zu gewährleisten – der Schüler seinerseits ist für die erfolgreiche Teilnahme mit verantwortlich.
- Die Unterrichtsteilnahme ist auch bei Fehlverhalten durch das Ergreifen verschiedener pädagogischer Maßnahmen durch die Lehrperson zu gewährleisten.
- Dies schließt den kurzfristigen Ausschluss eines Schülers mit anschließender Integration desselben mit ein.
- Die Erfüllung des Bildungsauftrages an der CSN ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten.
Pädagogische Maßnahmen
= sind keine „Strafmaßnahmen“, sondern dienen dazu, Schülern nach Fehlverhalten die erfolgreiche Unterrichtsteilnahme erneut zu ermöglichen.
Beispiele für Maßnahmen:
- gemeinsame Absprachen
- fördernde Begleitung
- Förderung erwünschten Verhaltens
- Ermahnung, Missbilligung in mündlicher oder schriftlicher Form
- Aufgaben, die die Schülerin oder den Schüler Fehlverhalten reflektieren lassen
- Nachholen von unentschuldigt fehlenden Hausaufgaben
- Zuweisung eines anderen Sitzplatzes / eines Einzelplatzes
- thematisch abgestimmte Umstellung der Aufgabenform
- Gewährung einer Auszeit (Zeitrahmen: ca. 5 min.)
Auszeit ca. 5 min
= dient dazu, der Schülerin oder dem Schüler Gelegenheit zu geben, sich zu „sammeln“, um anschließend wieder mit Erfolg am Unterricht teilnehmen zu können.
Ordnungsmaßnahmen
= Ausschluss vom Unterricht, der den Rahmen einer „Auszeit“ überschreitet.
…werden ergriffen, wenn:
- alle pädagogischen Mittel ausgeschöpft sind
- das Fehlverhalten eine Weiterführung des Unterrichts unmöglich macht
- von der Schülerin oder dem Schüler eine akute Gefahr für sich selbst, die übrigen SuS oder die Lehrperson ausgeht
- die Schülerin oder der Schüler Gewalt als Konfliktmittel anwendet
- grobe Verstöße gegen die Schul- oder Hausordnung vorliegen
Beispiele für Maßnahmen „Die Ordnungsmaßnahme muss in Art und Umfang dem Anlass entsprechen.“:
- Der dauerhafte Ausschluss vom Unterricht bis zu 2 Wochen
- Der Ausschluss von Schulveranstaltungen
- Das Nachholen schuldhaft versäumter Unterrichtsstunden
- Die Wegnahme von Gegenständen (z.B. Mobiltelefone) bis zu einem Tag
- Der schriftliche Verweis durch die Schulleitung
- Die Überweisung in andere Lerngruppen
- Die Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss
Zuständigkeiten
- 1 Stunde = Fachlehrer
- 1 Tag = KlaKo
- oder in akuten Fällen ein Gremium aus FL, KL, SL/StL
- Mehr als 1 Tag = SL + Empfehlung durch KlaKo
Information
- Ordnungsmaßnahmen werden durch den Fachlehrer im Klassenbuch dokumentiert.
- Der Klassenlehrer informiert die Eltern.
- Den Eltern wird zeitnah die Möglichkeit zu einem klärenden Gespräch eingeräumt.
Ziel: Gelegenheit geben, auf das Verhalten ihres Kindes zielgerichtet einwirken zu können.
Nacharbeit
- Schüler, die vom Unterricht ausgeschlossen wurden, müssen die so versäumten Inhalte nachholen.
- Die nahgeholten Inhalte müssen überprüfbar sein.