Hauptschulabschluss

  • Besuch der vier Grundkurse
  • alle Fächer „ausreichend“
  • Teilnahme an Zentraler Abschlussprüfung in Klasse 9 (in Deutsch und Mathematik)
  • Ablegen einer mündlichen Prüfung in einem weiteren Fach (Chemie, Physik, Biologie, GES, AWT)

Realschulabschluss

  • mindestens zwei E-Kurse mit „ausreichend“
  • „befriedigend“ in den G-Kursen
  • „befriedigend“ in zwei Fächern ohne Differenzierung
  • Teilnahme an zentraler Abschlussprüfung in Klasse 10 (in Deutsch, Mathematik und Englisch)
  • Ablegen einer mündlichen Prüfung in einem weiteren Fach (Chemie, Physik, Biologie, Spanisch, GES, AWT)
  • Ablegen einer mündlichen Prüfung im Fach Englisch

Erweiterter Sek.-I-Abschluss

  • mindestens drei E-Kurse mit „befriedigend“
  • „ausreichend“ in einem vierten E-Kurs oder „gut“ im G-Kurs
  • im Durchschnitt „befriedigend“ in den übrigen, nicht differenzierten Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
  • Teilnahme an zentraler Abschlussprüfung in Klasse 10 (in Deutsch, Mathematik und Englisch)
  • Ablegen einer mündlichen Prüfung in einem weiteren Fach (Chemie, Physik, Biologie, Spanisch, GES, AWT)
  • Ablegen einer mündlichen Prüfung im Fach Englisch

Wer am Ende des 10. Schuljahrgangs einen der oben genannten Abschlüsse nicht erwirbt und die Schule verlässt oder ohne Teilnahme an einer Abschlussprüfung vorzeitig aus dem 10. Schuljahrgang abgeht, erhält den Hauptschulabschluss.