Entschuldigungen = eine nachträgliche Übernahme der Betreuungsverantwortung seitens der Eltern für die Fehlzeiten ihres Kindes
Form und Recht
- Immer schriftlich! – Bitte die Vorlage der Schule verwenden.
- von einem Elternteil unterschrieben oder durch den Schüler selbst, wenn volljährig
- Abgabe nach oder während der Erkrankung im Schülerbüro/Sekretariat
- Fehltage, die nicht entschuldigt sind, gelten automatisch als unentschuldigt.
- Entschuldigungen müssen vor der Zeugniskonferenz des jeweiligen Schulhalbjahres eingereicht werden. Später abgegebene Papiere werden im Zeugnis nicht berücksichtigt.
Folgende Formen der Entschuldigung sind an unserer Schule nicht rechtswirksam =
- Mündliche Entschuldigungen
- Entschuldigungen per E-Mail oder Telefon
Im Krankheitsfall…
- …bitten wir Sie um eine zeitnahe Vorabinformation der Schule = E-Mail an den Klassenlehrer
Wichtig: Diese Vorabinformation ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung!
- Bei länger andauernder Krankheit (= länger als 1 Woche) muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Sportunterricht
Entschuldigungen, die ausschließlich den Sportunterricht betreffen:
- direkte Abgabe der Entschuldigung beim zuständigen StL (Stufe 5 bis 7) oder Sportlehrer (ab Klasse 8)
- Wiederholte Entschuldigungen bei gleicher Krankheitslage bedürfen der Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Prüfungen
Das entschuldigte Fehlen an einem Prüfungstag ist immer durch die Vorlage eines ärztlichen Attests nachzuweisen – sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden.