Die Nutzung von Mobilfunkgeräten ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände generell untersagt.
Mobilfunkgeräte müssen ab Betreten des Schulgeländes (Beginn: ab Altbau) ausgeschaltet sein.
Im Falle eines Verstoßes gegen die „Nutzung von Mobilfunkgeräten“ wird dem Schüler das Handy abgenommen.
Dabei gelten folgende Regelungen
- Ort der Aufbewahrung = Lehrerzimmer
- Im Sinne der rechtlichen Absicherung der Schule wird die Einlagerung von aktiven Schülerhandys dokumentiert.
- Das Handy muss durch die Eltern abgeholt werden – Quittierung des Empfangs.