Schüler, die den offiziellen Termin einer KA nicht wahrnehmen können, müssen diese nachschreiben. Ausnahmen gelten bei längerer Erkrankung für den Fall, dass seitens des Schülers keine Möglichkeit besteht, das versäumte Unterrichtsthema in angemessener Zeit nachzuarbeiten.

Offizieller Nachschreibetermin = Montag 7. und 8. Stunde

Ist der Montagstermin aus gewichtigen Gründen nicht umsetzbar, kann eine schülerindividuelle Lösung vereinbart (Ort und Zeit bedenken!) werden.

Regeln

  • Betroffene Schüler werden über den angedachten Nachschreibetermin rechtzeitig informiert.
  • Häufungen von mehreren KAs aufgrund längerer Erkrankung sind zu vermeiden.