Wiederholung Schuljahr

Freiwilliges Zurücktreten (WeSchVO §11)

  1. Eine Schülerin oder ein Schüler kann in den vorherigen Schuljahrgang zurücktreten, wenn anzunehmen ist, dass durch die Wiederholung wesentliche Ursachen von Leistungsschwächen behoben werden können und die Klassenkonferenz auf Antrag dies durch Beschluss festgestellt hat.
  2. Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten und volljährige Schülerinnen und Schüler. Der Antrag muss vor dem 1. April gestellt sein, wenn er für das laufende Schuljahr berücksichtigt werden soll.
  3. Ein freiwilliges Zurücktreten ist in demselben Schuljahrgang und in zwei aufeinander folgenden Schuljahrgängen nur einmal zulässig. Ein freiwilliges Zurücktreten in einen Schuljahrgang, den die Schülerin oder der Schüler bereits wiederholt hat, ist nicht zulässig.
  4. Wer freiwillig zurückgetreten ist, rückt am Ende des Schuljahres ohne erneute Versetzung in den nächsthöheren Schuljahrgang auf.

 

 

Naturwissenschaften NAT

In den Klassenstufen 5 bis 8 bieten wir einen fachübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht an = NAT.
Ziele unseres Konzeptes: (mehr …)

Profilpass

Der Profilpass stellt die aktuelle Lern- und Leistungsentwicklung des Schülers in den Klassenstufen 6, 7 und 8 dar.
Im Rahmen der Zeugnissausgabe ergänzt der Profilpass die Zeugnisinformationen um die bearbeitete Niveaustufe und die tendenzielle Entwicklung des Schülers in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik. (mehr …)

Sozialverhalten

Unsere Schule bewertet das Sozialverhalten der SEK I am Ende jeden Halbjahres in 6 Kategorien.
Die Bewertung stellt eine fächergewichtete und gemittelte Zusammenfassung aller Einzelbewertungen der unterrichtenden Fachlehrer dar. (mehr …)

Arbeitsverhalten

Unsere Schule bewertet das Arbeitsverhalten am Ende jeden Halbjahres in 6 Kategorien.
Die Bewertung stellt eine fächergewichtete und gemittelte Zusammenfassung aller Einzelbewertungen der unterrichtenden Fachlehrer dar. (mehr …)

Zeugnis

Das Zeugnis unserer Schule vermittelt ein vielschichtiges, fundiertes und aussagekräftiges Bild jedes Schülers. (mehr …)

Kurswechsel

Das Konzept der IGS ermöglicht gemäß dem individuellen Lern- und Entwicklungstand den Wechsel zwischen den zwei Anspruchsniveaus der Grund- bzw. Erweiterungskurse. Ein Wechsel erfolgt nach Beschluss der Klassenkonferenz.

Prüfungen 9+10

Organisation der Abschlussprüfungen

Die Termine der verschiedenen Fachprüfungen werden zentral durch das Kultusministerium vorgegeben und finden sich auf dem Terminplan.
Bei entschuldigter Nichtteilnahme am Haupttermin wird ein Nachprüfungstermin angeboten = ca. 2 Wochen später.
Homepage des niedersächsischen Kultusministeriums. (mehr …)

DIL

Die Dokumentation erfasst prozessual die Entwicklung individueller Lernstände eines Schülers. Sie erfasst die individuellen Entwicklungspotentiale und die Lernentwicklung und verfolgt u.a. das Ziel, durch entsprechende Unterrichtsplanung Lernangebote und Lernstände miteinander abzustimmen. Dabei bezieht sie auch überfachliche Qualifikationen der SuS und Schüler ein. Der Schüler kann dabei seinen eigenen Lernfortschritt betrachten, reflektieren und kommentieren. (mehr …)