Rückläufer

Rückläuferregelung SEK I

Als Eltern unserer Schüler erhalten Sie regelmäßig Informationen zum aktuellen Schulgesehen. Für viele Elterninformationen benötigen wir eine schriftliche Rückmeldung – meist in Form eines Abschnittes als Teil des Informationsschreibens. (mehr …)

Erziehungsmaßnahmen + Ordnungsmaßnahmen

Grundsätze

  • Die Teilnahme am Unterricht an der CSN ist für alle Schüler verpflichtend.
  • Die Schule hat eine störungsfreie Teilnahme am Unterricht zu gewährleisten – der Schüler seinerseits ist für die erfolgreiche Teilnahme mit verantwortlich.
  • Die Unterrichtsteilnahme ist auch bei Fehlverhalten durch das Ergreifen verschiedener pädagogischer Maßnahmen durch die Lehrperson zu gewährleisten.
  • Dies schließt den kurzfristigen Ausschluss eines Schülers mit anschließender Integration desselben mit ein.
  • Die Erfüllung des Bildungsauftrages an der CSN ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten.

Pädagogische Maßnahmen
= sind keine „Strafmaßnahmen“, sondern dienen dazu, Schülern nach Fehlverhalten die erfolgreiche Unterrichtsteilnahme erneut zu ermöglichen. (mehr …)

Sport

Der Sportunterricht findet immer unserer Freilufthalle statt.

  • Ausnahme: Klassen ¾ = diese fahren bereits zu Beginn des Schuljahres in die Schwimmhalle und sind von Februar bis Ende unserer Wintersaison (Ende März oder April) in der Sporthalle

Sportfahrten zur Sporthalle

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Schulküche

Regeln zur Nutzung der Schulküche

  • Der Raumplan regelt die Nutzung der Küche.
  • Die Küche kann nach Absprache mit dem verantwortlichen FL für schulische Zwecke genutzt werden. = Es erfolgt eine Eintragung im Raum-Belegungsplan (Kopierecke).
  • Die Küche ist nach Nutzung in einem aufgeräumten und sauberen Zustand zu hinterlassen.
  • Alle verwendeten Koch- und Küchenutensilien sind gereinigt an den ursprünglichen Platz zurück zu legen.

WC

Die WCs werden durch Schüler häufig zweckentfremdet. Deshalb gelten folgende Nutzungsregeln: (mehr …)

Flure

Die Flure der einzelnen Etagen bieten vielfältige Arbeitsmöglichkeiten und werden im Sinne eines „Arbeitsplatzes“ verwendet. (mehr …)

Klassenzimmer KlaZi

Jede Klasse hat ein eigenes Klassenzimmer. Es bildet den räumlichen Schwerpunkt des Unterrichtsgeschehens der Klasse und dient dem Lehren, Lernen, sowie dem Leisten. (mehr …)

Winterregeln

  • Im Fall von Winter und Schnee gelten folgende Regeln:
  • Das Werfen von Schneebällen ist untersagt.
    Ausnahmen: Schneebälle dürfen auf die Stirnseite des Schulgebäudes geworfen werden.
  • Das Einseifen von Mitschülern ist untersagt.
    Ausnahmen: Schneeballschlachten und das Einseifen von Mitschülern sind gestattet, wenn sich die Klassengemeinschaft unter Aufsicht einer Lehrperson auf dem Sportplatz verabredet.
  • Rutschbahnen jeder Art sind untersagt!
  • Der Aufenthalt im Schulgebäude ist durch die Pausenordnung geregelt.
    Bei eisigen Temperaturen kann der Aufenthalt im Eingangsbereich gestattet werden. Die Schulleitung informiert im Bereich der Eingangstür.

Rauchen

In der Öffentlichkeit dürfen Erwachsene erst ab 18 Jahren rauchen.
Die CSN bietet auf ihrem Gelände keine Möglichkeit zum Rauchen an. Erwachsenen Schülern kann die Möglichkeit angeboten werden zum Zweck des Rauchens das CSN-Gelände kurzzeitig zu verlassen.