Elternabende finden jeweils zu Beginn eines Halbjahr statt. Die Termine sind dem Terminplan zu entnehmen.
Die Einladung erfolgt durch die Schule (Sekretariat).
Die Eltern werden aufgefordert Anfragen, die Klasse betreffend, vorab beim Elternvertreter zu sammeln. Dieser gibt die Anfragen gebündelt an den KL weiter, der sie so entsprechend vorbereiten kann. (mehr …)
Aufgaben
Von den Elternvertretungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. Sie sind zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Schulleitungen und Lehrkräfte haben den Elternvertretungen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 96 NSchG). (mehr …)