Kleiderordnung

Leitgedanke der schulinternen Kleiderordnung

Unsere Schüler sollten Kleidung tragen, die dem Lern- und Leistungsaspekt von Schule entspricht (Anspruch: Schule = Arbeitsplatz).
Außerdem sollten solche gesellschaftlichen Trends, die Kleidung entweder als Statussymbole werten oder durch auffällige Freizügigkeit sexuelle Reize betonen, keinen Ausdruck finden. (mehr …)

Kulturtag

Der Kulturtag findet am Ende des 1.Halbjahr statt – siehe Terminplan. Er dient der kulturellen Horizonterweiterung und Bereicherung.
Die Regel ist ein kulturgeprägtes Programm – Beispiele: Theater, Museum, Ausstellung, (Kino), Konzert, …

Regeln

  • Das freie Bewegen der Schüler (Shoppen, …) ist von Alter und Zusammensetzung der Klasse abhängig. Grundsätzlich ist der „Freigang“ nur in Gruppen gestattet. Treffpunkt und Zeit des Sammelns werden eindeutig verabredet.
  • Anreise = Schüler (altersabhängig) können sich nach Rücksprache mit dem KL bereits im jeweiligen Verkehrsmittel befinden. Der Schüler ist angehalten, die Klasse im Zug aufzusuchen.
  • Die Nutzung von Medien (Handys, …) während eines Aktionstages wird vorab vereinbart.
  • Der private Verbleib des Schülers nach dem Kulturtag in der besuchten Stadt/Örtlichkeit (altersabhängig) kann vorab durch den KL abgefragt werden.
  • Der Aktionstag ist eine schulische Pflichtveranstaltung.
    Schüler, die nicht am Kulturtag teilnehmen, besuchen während der Zeit den Unterricht.

Kosten = ca. 15 €

Kurswechsel

Das Konzept der IGS ermöglicht gemäß dem individuellen Lern- und Entwicklungstand den Wechsel zwischen den zwei Anspruchsniveaus der Grund- bzw. Erweiterungskurse. Ein Wechsel erfolgt nach Beschluss der Klassenkonferenz.