In der Öffentlichkeit dürfen Erwachsene erst ab 18 Jahren rauchen.
Die CSN bietet auf ihrem Gelände keine Möglichkeit zum Rauchen an. Erwachsenen Schülern kann die Möglichkeit angeboten werden zum Zweck des Rauchens das CSN-Gelände kurzzeitig zu verlassen.
Rückläuferregelung SEK I
Als Eltern unserer Schüler erhalten Sie regelmäßig Informationen zum aktuellen Schulgesehen. Für viele Elterninformationen benötigen wir eine schriftliche Rückmeldung – meist in Form eines Abschnittes als Teil des Informationsschreibens. (mehr …)
Zu folgenden Zeitpunkten erhalten Sie eine Rückmeldung zur Lern- und Leistungsentwicklung (SEK I) Ihres Kindes: (mehr …)