Unfall

Was ist ein Arbeits- oder Schulunfall?

Ein Arbeits- oder Schulunfall liegt gemäß § 8 Abs. 1 SGB VII vor, wenn eine versicherte Person (siehe hier) infolge einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet. Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels, beispielsweise Brille oder Hörgerät. (mehr …)