Der Waffenerlass des Niedersächsischen Kultusministeriums. Stand 08.2014
Waffenerlass
Informationen zum Wahlpflichtbereich
Die WCs werden durch Schüler häufig zweckentfremdet. Deshalb gelten folgende Nutzungsregeln: (mehr …)
Der Wechsel von der IGS auf ein Gymnasium während der Sekundarstufe I (ab 6. Jahrgangsstufe) ist möglich, sofern eine zweite Fremdsprache belegt wird.
Wir bieten das Fach Spanisch ab Klasse 6 an, das lehrplanmäßig auf dem Niveau des Gymnasiums unterrichtet wird.
In extremen Wetterlagen (Sturm, Wintereinbruch, Straßenglätte, …) informiert der Landkreis über den eventuellen Schulausfall. (mehr …)
Freiwilliges Zurücktreten (WeSchVO §11)
- Eine Schülerin oder ein Schüler kann in den vorherigen Schuljahrgang zurücktreten, wenn anzunehmen ist, dass durch die Wiederholung wesentliche Ursachen von Leistungsschwächen behoben werden können und die Klassenkonferenz auf Antrag dies durch Beschluss festgestellt hat.
- Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten und volljährige Schülerinnen und Schüler. Der Antrag muss vor dem 1. April gestellt sein, wenn er für das laufende Schuljahr berücksichtigt werden soll.
- Ein freiwilliges Zurücktreten ist in demselben Schuljahrgang und in zwei aufeinander folgenden Schuljahrgängen nur einmal zulässig. Ein freiwilliges Zurücktreten in einen Schuljahrgang, den die Schülerin oder der Schüler bereits wiederholt hat, ist nicht zulässig.
- Wer freiwillig zurückgetreten ist, rückt am Ende des Schuljahres ohne erneute Versetzung in den nächsthöheren Schuljahrgang auf.