Der HVV wird zum Start des Schuljahres 2019+20 den kompletten Austausch der Kundenkarten für Schüler/innen vornehmen. Nach den Sommerferien
sollen alle berechtigten SuS Fahrkarten im Checkkartenformat erhalten, die mehrjährig gültig sind.

Hinweise zum Ausstellungsverfahren von HW-Schülerfahrkarten

Ab dem Schuljahr 2019/20 werden für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler vom Landkreis Harburg elektronisch auslesbare Fahrkarten (HW-Card) ausgegeben. Hierfür bitten wir um Nutzung des Onlineformulares:

  1. Bitte rufen Sie die Internetseite des Landkreises Harburg auf.
    (www.landkreis-harburg.de, im Kreis auf der linken Seite Dienstleistungen A-Z auswählen, S – Schüierfahrtkosten aufrufen, Bei den LINKS finden Sie unten den Online-Fahrkartenantrag der Klassen 1-10)
  2. Bitte laden Sie ein gut erkennbares, aktuelles Foto Ihres Kindes in Passbildqualität (kein Ganzkörperfoto) im jpeg-Format hoch.
    Wenn alle Angaben vollständig sind, klicken Sie auf weiter und absenden.

Antragstellung bis zum:

  • Für SuS die zum Schuljahr 2019+20 die Klasse 1 besuchen
    = bis zum 01.04.2019 (auch falls die Schuleingangsuntersuchung noch nicht stattgefunden haben sollte)
  • Für SuS, die zum Schuljahr 2019+20 die Klasse 5 einer weiterführenden Schule besuchen werden
    = bis zum 10.05.2019
  • Für SuS, die zum Schuljahr 2019+20 die Klasse 2 bis 4, 6 bis 9 besuchen werden
    = schnellstmöglich!

Weitere Hinweise

Nach den Sommerferien werden die Fahrkarten über die Schulen ausgegeben. Bei verspäteter Antragsabgabe kann nicht garantiert werden, dass die Fahrkarte rechtzeitig ausgehändigt werden kann. Eventuell dadurch entstehende Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Die Fahrkarte wird generell bis zum Ende des Schulbesuchs an der vorgenannten Schule gelten. Ein erneuter Antrag ist im Folgejahr daher nicht erforderlich. Der Ablauftag wie auch der Geltungsbereich wird auf der Fahrkarte nicht erkennbar sein. Nähere Informationen folgen mit Aushändigung der Fahrkarte.

Wichtig: Bei Umzug ist kurzfristig ein neuer Antrag zu stellen.
Sollte eine Änderung nicht oder verspätet mitgeteilt worden sein, ist der Landkreis berechtigt, Ihnen die Kosten für die Zeit einer unberechtigten Nutzung in Rechnung zu stellen.

Keine Internetnutzung möglich?

Bitte ein Antragsformular in der Schule beschaffen und dieses mit einem Foto versehen bis zu den oben genannten Terminen in der Schule abgeben.

Landkreis Harburg, Abt. Schule/ÖPNV/Sport, Schloßplatz 6, 21423 Winsen