Liebe Eltern der CSN,

ich hoffe, dass Sie gesegnete Osterfeiertage verbringen konnten und dass die Ferien der Erholung und einer Normalisierung des Alltagslebens beitragen konnten. Wir haben nun Informationen vom Ministerium erhalten. Folgende Regelungen gelten für die CSN:

Vom 20.-29.04. müssen sich alle Schüler/innen (auch geimpft, genesen und geboostert) zu Hause nach bekanntem Verfahren testen. Vom 02.05. bis zum Ende des Monats können sich die Schüler/innen dreimal die Woche freiwillig testen.

  • Die Maskenpflicht ist gefallen! Schüler/innen dürfen zwar freiwillig eine Maske tragen, aber eine allgemeine Maskenpflicht gibt es nicht mehr. Dies wird hoffentlich für (emotionale) Erleichterung bei den Kindern sorgen.
  • Weiterhin gilt: Wenn ein Schüler einen positiven Selbsttest hat, wird dies umgehend dem Sekretariat gemeldet. Dann müssen die Schüler/innen eine PCR-Bestätigung bei einem Arzt oder einer Apotheke einholen. Bestätigt sich der Verdacht nicht, darf am folgenden Tag, die Schule besucht werden. Bestätigt sich der Verdacht, bleiben die Schüler/innen zuhause. Sie können sich frühestens nach 5 Tagen und wenn sie symptomfrei sind  erneut selbsttesten. Fällt dieser Test negativ aus, darf die Schule wieder besucht werden, wenn nicht, ab dem Tag, an dem der Test negativ ausfällt.

Ich wünsche allen einen gesunden und fröhlichen Schulstart.

Herzliche Grüße

Klaus Rieger
Schulleitung